FAQ - Häufige gestellte Fragen
Erhalte ich auch Zuschüsse für einen Aufenthalt an einem Gastinstitut?
Doktoranden und Assistenten in nicht voll bezahlter Stellung kann ein Zuschuss zu einem Aufenthalt an einem deutschen Gastinstitut zur Erlernung einer dort spezifisch geübten Methodik gewährt werden.
Über diesen Antrag entscheiden Schriftführer und Schatzmeister der GBM.
Eine Einwilligung eines Hochschullehrers sowie ein Motivationsschreiben und die Einladung des Gastinstituts müssen beigefügt werden.
Zuletzt aktualisiert am 06.05.2022 von Tino Apel.