FAQ - Häufige gestellte Fragen
Ich möchte den Mitgliedsbeitrag per Lastschrifteinzug zahlen.
Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte SEPA-Kombimandat (s. unten) ausgefüllt zurück.
Mit der Neuordnung des Zahlungsverkehrs in Europa ändern sich auch die Anforderungen an des Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge. Insbesondere muss die Einzugsermächtigung neuen Anforderungen entsprechen. Daher löst 2014 das SEPA-Mandat die bisherige Einzugsermächtigung, die auch formlos erteilt werden konnte, ab. Für den Übergang gibt es das SEPA-Kombimandat.
Zuletzt aktualisiert am 11.02.2013 von Tino Apel.