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Nachweisverfahren für genomeditierte Pflanzen

Ein kürzlich in der Zeitschrift Foods erschienener Artikel legt nahe, dass durch Genomeditierung erzeugte Nutzpflanzen durch eine quantitative Polymerasekettenreaktion (qPCR) nachgewiesen werden könnten (Chhalliyil et al. (2020) A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant. Foods, 9, 1245).

Bewertung der Veröffentlichung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

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