Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn das Fortführen der Mitgliedschaft einen Bezug zur GBM hat und für Sie eine außerordentliche Belastung entstehen würde, beispielsweise durch eine schwere Krankheit.
Ein Wegzug ins Ausland ist kein hinreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Bitte senden Sie uns ggf. Nachweise per Email zu. Nach der Prüfung der Gründe werden wir Ihnen die Kündigung per Email bestätigen oder uns ggf. zur Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen.